Aktuelles

Blog zum 94. Senat

Neue APBs

Die mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) ist beschlossen worden. Dies ist als großer Erfolg für die Studierenden zu werten. Wer in der dritten schriftlichen Prüfung durchfällt, bekommt die Chance in einer mündlichen Prüfung ein „bestanden“ zu erreichen. Leider wurde ganz knapp (9 zu 8 Stimmen) für eine Einschränkung der Anzahl der mEP gestimmt. Pro Studiengang gibt es also nur eine mEP. Wann die Regelung inkrafttritt ist noch nicht hundertprozentig geklärt. Vorraussichtlich kommt am Dienstag die offizielle Bestätigung, dass sie bereits dieses SoSe gilt. (UPDATE: Schreiben an die Studiendekane, wo das Vorgehen erläutert wird)

An dieser Stelle möchten wir vor allem Elin Vesper für ihr ausgiebiges Engagement zur mEP und vielem mehr danken. Außerdem waren die anderen Mitglieder des Senatsausschusses für Studium und Lehre (UA Lehre) und viele weitere aktive Studierende lange am Thema APBs und mEP beteiligt.
Mitsprache lohnt sich!

Bei der Fachschaftenkonferenz (FSK) wird Susann, als Mitglied des UA Lehre, für Fragen zur Verfügung stehen. Um die Aufarbeitung der wichtigen Neuerungen der APB kümmern wir uns noch.

Mitschrift

Hier findet ihr die Mitschrift aus dem Senat am 11. Juli 2012

ACHTUNG! Noch ein kleines Update:
Diese Regelung und alle Neuerungen gelten ausschließlich für Bachelor und Masterstudiengänge sowie den Studiengang Lehramt an Gymnasien.
Für alle anderen Studiengänge gelten weiterhin die alten APB in der Fassung vom 11.09.2009. Diese ist zur Zeit noch unter http://www.intern.tu-darmstadt.de/media/dezernat_ii/ordnungen/apb.pdf abrufbar.